Gutachten
Bei meiner Ehr´...
Als objektiver und unabhängiger Sachverständiger stehe ich Ihnen mit Rat und Tat in den Fachbereichen Boden und Landwirtschaft zur Seite.
Boden.
Boden ist eine endliche und wertvolle Ressource. Genau deshalb sollten ihn bei Fragen Experten in die Hand nehmen. Als Sachverständiger für Bodenschutz bekommen Sie von mir einfache Antworten zu komplexen Fragestellungen.
Für behördliche UVP- oder Beweissicherungsverfahren, Einreich- und Feststellungsverfahren liefere ich Ihnen bodenkundlich-technische Gutachten, Stellungnahmen und Berichte. Aus im Feld gewonnenen Daten, praktischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen resultieren treffende Antworten zu Ihren Fragen.
Sämtliche Erdumlagerungen im Tiefbau können durch meine Tätigkeit geplant, überwacht und dokumentiert werden. Die bodenkundliche und bodenökologische Baubegleitung ist Grundlage für den Erfolg Ihres Vorhabens. Durch richtigen Abtrag, Lagerung und Wiedereinbau des Bodenmaterials können Sie kostensparend und nachhaltig Ihr Projekt realisieren.
Ich unterstütze Sie kompetent dabei, wenn es um die Belange Substratmanagement, Bodenschüttungen, Bodenumlagerung oder Bodenverwertung bzw. Bodenentsorgung geht. Auch in den Bereichen Oberflächengestaltung, Oberflächensicherung, Rekultivierung und Renaturierung bin ich gerne Ihr kompetenter Partner.
Auch die Erstellung von Bodenschutzkonzepten fällt in meinen Tätigkeitsbereich.
Energie / Photovoltaik / Agri-PV.
Wenn Boden zur Energieerzeugung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in Anspruch genommen werden soll, dann braucht es in der Regel ein Gutachten. Für den Bereich Agri-PV (Photovoltaikanlagen auf Freiflächen) erstelle ich gerne projektbezogene Betriebskonzepte, Gutachten, Stellungnahmen und Expertisen.
Landwirtschaft.
Im Bereich Landwirtschaft biete ich Ihnen in folgenden Fachbereichen mein Fachwissen an:
Landwirtschaftliche Raumordnung.
Landwirtschaftliche Raumordnung steht immer mit dem Thema „Bauen im Freiland“ gemäß der Bestimmungen des StROG 2010 in Verbindung. Alle Flächen, die nicht als Verkehrsflächen oder Bauland erklärt sind, gehören zum Freiland. Das Freiland ist der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung bestimmt und darf nur in Ausnahmefällen bebaut werden. Ein Ausnahmefall sind Bauten, die im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft für land- und forstwirtschaftliche Zwecke errichtet werden sollen. Hier gilt es zu prüfen, ob ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb seitens des Bauwerbers vorliegt und ob das oder die zu errichtenden Bauwerke für den Betrieb des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes überhaupt erforderlich sind. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen, ich nehme mir diesen diesen Bewertungsmaßstab heraus und nehme diesen in der Betrachtung der Sache ernst.
Agrarische Operationen / Agrartechnik.
Der Bereich Agrartechnik umfasst grundstücksbezogene Angelegenheiten. Hier erstelle ich gerne landwirtschaftlich-technische Gutachten, wenn es um Grenzstreitigkeiten, Grundstückserwerb und Grundstückstausch oder um Fragen der landwirtschaftlichen (Flur-)Neueinteilung geht.
Landwirtschaftliche Bodenkunde.
Die landwirtschaftliche Bodenkunde befasst sich mit der Schätzung von Böden hinsichtlich deren Ertragsfähigkeit bzw. Wertigkeit. Hierbei werden neben der klassischen bodenkundlichen Geländearbeit ebenso Parameter aus der Bodenanalytik zur Erstellung eines Gutachtens oder ähnlichem herangezogen. Überdies umfasst die landwirtschaftliche Bodenkunde sämtliche Angelegenheiten, die mit Bodenabtrag/Erosion in Zusammenhang stehen (Ursache – Wirkung von Erosion, Erosionsprävention und Schadensfeststellung).
Bewertung von Schäden.
Ich bin aber auch dann zur Stelle wenn es darum geht, Flurschäden auf Wiesen, Feldern, Äckern, gartenbaulich und sonstig landwirtschaftlich genutzten Flächen zu schätzen. Diese Schäden können beispielsweise durch eine Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken aufgrund einer Baumaßnahme (z. B. Straßenbau) hervorgerufen werden. Es gilt hier Langzeitschäden zu vermeiden bzw. entstandene Schäden zu beseitigen und/oder in weiterer Folge monetär abzugelten.
Bewertung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken:
Grundabtretungen und dergleichen wollen fair erledigt werden. Dazu bedarf es der Kenntnis des Werts Ihres Grund und Bodens. Auch hier stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.